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Prüfungsrecht

Leistungen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Winkler im Prüfungsrecht
  • Prüfungsrecht: Erfolgreich eine nicht bestandene Prüfung angreifen
  • Prüfungsverfahren: Ausführungen zu den verschiedenen Bereichen des Prüfungsverfahrens
  • Prüfungsbewertung und Bewertungsverfahren: Beurteilungsspielraum, Multiple- Choice-Prüfungen, Musterlösungen
  • Prüfungsanfechtung: Was ist bei einer erfolgreichen Prüfungsanfechtung zu beachten
  • Widerspruch und Klage
  • Fristen
  • Akteneinsicht
  • Härtefall
  • Exmatrikulation
  • Ärztliches Attest bei Prüfungsunfähigkeit
  • Prüfungsunfähigkeit wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen
  • Rücktritt von der Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit
  • Prüfungsanfechtungen u.a. bei: Bachelorprüfung, Masterprüfung, Modulprüfungen, Staatsprüfung UPP Lehramt, Staatsexamensprüfung, Promotionsprüfungen, Handwerkskammer Prüfung, Industrie- und Handelskammer Prüfung, Meisterprüfung, Gesellenprüfung, Polizeiprüfungen, Arzt Prüfungen, Psychotherapeut Prüfung, Ergotherapeut
Prüfungsrecht – Erfolgreich eine nicht bestandene Prüfung anfechten

Das Prüfungsrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte im Bezug auf eine Prüfung und dient neben der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Prüfung insbesondere dazu erfolgreich eine nicht bestandene Prüfung anzufechten. Es kann sich um alle möglichen Arten von Prüfungen handeln, beispielsweise

  • Bachelorprüfung nicht bestanden, z.B. durch die Bachelorarbeit oder Klausuren durchgefallen und diese mit „nicht bestanden“ bewertet,
  • Masterprüfung nicht bestanden, z.B. durch die Masterarbeit oder Klausuren durchgefallen und diese mit „nicht bestanden“ bewertet,
  • Modulprüfungen nicht bestanden,
  • Lehramtsprüfung nicht bestanden, z.B. UPP nicht bestanden, unterrichtspraktische Prüfung nicht bestanden nach der OVP NRW – Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen, Lehramt, Landesprüfungsamt – LPA, UPP durchgefallen, nicht zur UPP zugelassen, 2. Staatsexamen nicht bestanden, im Ref durchgefallen, Ref nicht bestanden, schlechte Langzeitbeurteilungen, Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung LAQUILA,
  • Staatsprüfung nicht bestanden, z.B. Lehramt, Medizin, Zahnmedizin (Naturwissenschaftliche Vorprüfung, Zahnärztliche Vorprüfung, Zahnärztliche Prüfung), Tiermedizin, Rechtswissenschaften, Jura, Pharmazie (Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung, Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung, Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung), Staatlich geprüfte/n Techniker/in, Staatlich geprüfte/n Betriebswirt/in usw bestanden,
  • Staatsexamensprüfung (z.B. an der Universität Köln, www.uni-koeln.de,  oder der Technischen Hochschule Köln, www.th-koeln.de),
  • Promotionsprüfungen,
  • Prüfungen von der Handwerkskammer nicht bestanden (z.B. HWK, Handwerkskammer Köln – www.hwk-koeln.de, Handwerkskammer Aachen – www.hwk-aachen.de, Handwerkskammer Dortmund – www.hwk-do.de, Handwerkskammer Düsseldorf – www.hwk-duesseldorf.de, Handwerkskammer Münster – www.hwk-muenster.de, Handwerkskammer Ostwestfalen Lippe zu Bielefeld – www.handwerk-owl.de, Handwerkskammer Südwestfalen – www.hwk-swf.de, HWK Prüfung nicht bestanden und durchgefallen),
  • Prüfungen von der Industrie- und Handelskammer nicht bestanden (z.B. IHK Münster, IHK Nord Westfalen, IHK Bielefeld, IHK Ostwestfalen, IHK Lippe zu Detmold, IHK Bochum, IHK Mittleres Ruhrgebiet, IHK Dortmund, IHK Duisburg, IHK Niederrhein, IHK Essen, Südwestfälische IHK zu Hagen, IHK Arnsberg, IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid, IHK Krefeld, IHK Mittlerer Niederrhein, IHK Düsseldorf, IHK Köln – www.ihk-koeln.de, IHK Siegen, IHK Aachen, IHK Bonn/Rhein-Sieg, IHK Prüfung nicht bestanden und durchgefallen),
  • Meisterprüfung nicht bestanden,
  • Gesellenprüfung nicht bestanden,
  • Polizeiprüfungen (z.B. an der FHöV NRW – Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen – Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Herne, Köln, Mülheim an der Ruhr, Münster),
  • Ärztliche Prüfungen, Erster Abschnitt der ärztlichen Prüfung (sog. Physikum) nach der Approbationsordnung für Ärzte – ÄApprO d.h. schriftlicher Teil (u.a. Physik für Mediziner und Physiologie, Chemie für Mediziner und Biochemie/Molekularbiologie, Biologie für Mediziner und Anatomie, Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie) und mündliche Prüfung (u.a. Anatomie, Biochemie/Molekularbiologie und Physiologie), Zweiter Abschnitt der ärztlichen Prüfung, Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung,
  • Psychotherapeut Prüfung nicht bestanden (Approbationsordnung – PsychThApprO),
  • staatliche Prüfung zur Ergotherapeutin/zum Ergotherapeuten.

Oder es handelt sich um eine Prüfungsanfechtung wegen Prüfungsunfähigkeit:

  • Prüfungsunfähigkeit (Anfechtung einer Prüfung z.B. Arztprüfung, Polizeiprüfung, IHK, HWK Prüfung oder Universität, Hochschulprüfung im Bachelor oder Master, wegen Prüfungsunfähigkeit, d.h. weil man sich z.B. vor, während oder nach einer Prüfung für prüfungsunfähig hält, weil man z.B. krank ist oder sich aufgrund von sonstigen Gründen nicht in der Lage fühlt die Prüfung, Klausur, mündlcihe Prüfung usw. durchzuführen).

Ob eine Prüfung rechtmäßig ist, lässt sich an den entsprechenden rechtlichen Grundlagen und Normen feststellen, in welchen das ordnungsgemäße Prüfungsverfahren geregelt ist bzw. an welchen sich das ordnungsgemäße Prüfungsverfahren zu orientieren hat. Hierzu zählen im schulischen- und hochschulischen Bereich insbesondere das Schulgesetz mit Verordnungen und das Hochschulgesetz mit den entsprechenden Verordnungen. Des Weiteren die Prüfungsordnung (PrüfO), Studienordnung und sowie das Grundgesetz. Im Handwerksbereich sind insbesondere u.a. das Berufsbildungsgesetz (BBiG), die Handwerksordnung (HwO), Ausbildungs- und Weiterbildungsverordnungen und Allgemeine Meisterprüfungsverordnung (AMVO) wichtig. Beim Lehramt ist besonders die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP NRW) wichtig.

Wir helfen und vertreten Sie sehr gerne in allen Fragen und Bereichen zum Prüfungsrecht z.B.

Dem Prüfungsrecht kommt eine besondere Bedeutung zu. Denn sowohl Schüler, Studenten, Auszubildende, Lehrlinge und Gesellen müssen Prüfungen absolvieren und diese bestehen, um eine gute Note und einen erfolgreichen Abschluss zu erlangen. Für Studenten besteht diesbezüglich die Besonderheit, dass sie sogar unter Umständen ihr Studium abbrechen müssen – zwangsexmatrikuliert werden -, wenn sie bestimmte Prüfungen/Wiederholungsprüfungen, Module, Klausuren nicht bestehen.

Deshalb empfiehlt es sich jede nicht bestandene Prüfung, z.B. Modulprüfung, Bachelorprüfung, Masterprüfung, Diplomprüfung, Staatsexamensprüfung, sonstige staatliche Prüfungen, Promotionsprüfungen, Handwerkskammerprüfung, Industrie- und Handelskammerprüfung, Meisterprüfung, Gesellenprüfung, Ergotherapeutin-/ Ergotherapeutenprüfung, Krankenschwester-/Krankenpflegerprüfung, ärztliche Basisprüfung, staatliche Prüfung zum Altenpfleger, die Auswirkungen auf den weiteren schulischen oder hochschulischen Bildungsweg oder die Ausbildung hat, einer umfassenden rechtlichen Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt zu unterziehen und gegebenenfalls durch Widerspruch (oftmals fälschlicherweise als Einspruch bezeichnet) oder Klage anzufechten.

Besonderheiten und Probleme lassen sich im Prüfungsrecht im Wesentlichen in den Bereichen der Zulassung zur Prüfung (meist nur im hochschulischen Bereich und Ausbildungsbereich relevant), dem Ablauf der Prüfung, der Prüfungsentscheidung durch die Prüfer (u.a. Professor, Dozenten, Privatdozent, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Ausbilder, Meister, Fachleute, Lehrer) oder den Prüfungsausschuss, dem Bewertungsverfahren und dem Rücktritt von einer Prüfung (wegen Prüfungsunfähigkeit) und den hierzu erforderlichen Voraussetzungen (z.B. Ärztliches Attest) ausmachen. Auf einige wichtige Besonderheiten wollen wir in diesem Zusammenhang im Folgenden kurz eingehen. Unter anderem auf das Prüfungsverfahren, die Prüfungsbewertung – Bewertungsverfahren, die Prüfungsanfechtung, Widerspruch und Klage, Fristen, Akteneinsicht. Sowie auf den Härtefall, ExmatrikulationPrüfungsunfähigkeit wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen, Ärztliches Attest und Rücktritt von der Prüfung (Rücktrittserklärung) wegen Prüfungsunfähigkeit.

Unsere Spezialisierung und Erfahrung – Ihr Vorteil!

Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von deutschlandweit erfolgreich geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im Prüfungsrecht. Wir vertreten Sie gerne deutschlandweit. Aufgrund des Sitzes unserer Kanzlei in Köln und der örtlichen Nähe zu einer Vielzahl von großen und bekannten Hochschulen und Universitäten sowie Städten u.a. Köln. Und auch Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Aachen, Krefeld, Oberhausen, Hagen. Sowie Hamm, Mülheim an der Ruhr, Leverkusen, Solingen, Herne, Neuss, Paderborn, Bottrop, Recklinghausen, Remscheid, Bergisch Gladbach, Moers, Siegen, Witten. Aufgrund des Sitzes der Kanzlei erfolgt der größte Anteil der von uns durchgeführten Prüfungsanfechtungen in Nordrhein-Westfalen NRW.

Sie haben Fragen zum Prüfungsrecht und zu Ihrem konkreten Fall? Dann kontaktieren Sie uns. Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler ist auf Prüfungsrecht spezialisiert – Prüfungsrecht Anwalt Köln. Wir sind Ihr richtiger Ansprechpartner für Prüfungsrecht. Wir erörtern mit Ihnen Ihren Fall und Ihre Erfolgsaussichten und setzen Ihre rechtlichen Interessen auch gerne außergerichtlich und gerichtlich für Sie durch.

Dr. Winkler ist bekannt unter anderem aus:

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