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Polizei: Prüfung nicht bestanden?

Das Wichtigste in Kürze
  • Was kann man tun, wenn man die Polizeiprüfung nicht bestanden hat?
  • Widerspruch einlegen bei nicht bestandener Polizeiprüfung
  • Widerspruch bei Klausur, mündliche Prüfung, Zwischenprüfung, Abschlussprüfung
  • Widerspruch bei Aufnahmeprüfung oder ärztlicher Untersuchung bei der Polizei
  • Klage: Wird der Widerspruch von der HSPV NRW abgewiesen, so kann man dagegen Klage beim Verwaltungsgericht einlegen

Aufnahmeprüfung, Einstellungstest oder Eignungstest nicht bestanden – Was nun?

Wenn Sie sich bei der Polizei (Landespolizei) oder der Bundespolizei (BPol) bewerben und die

  • Aufnahmeprüfung
  • Einstellungstest
  • Eignungstest
  • Polizeiärztliche Untersuchung

nicht bestanden haben…

Wir stehen Ihnen mit Rat & Tat zur Seite

Wenn Sie z.B. vom Amtsarzt für polizeidienstunfähig erklärt werden oder wenn Sie bereits bei der Polizei im Bachelorstudiengang Polizeivollzugsdienst (B.A.) z.B. an der Fachhochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW) studieren, aber eine Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie in beiden Fällen einen Bescheid von der Fachhochschule der Polizei.

Darin wird entweder festgestellt, dass Sie für den Polizeivollzugsdienst nicht geeignet sind und im Auswahl-/Einstellungsverfahren nicht weiter berücksichtigt werden.

Oder es wird festgestellt, dass Sie eine Prüfung, ein Modul endgültig nicht bestanden und damit die Polizeiprüfung und auch den Bachelorstudiengang endgültig nicht bestanden haben.

Die zwei Bereiche der Polizeiprüfungen

Die Polizeiprüfung bzw. die Anfechtung von Polizeiprüfungen lässt sich also grundsätzlich in zwei große Bereiche unterteilen:

  1. Nichtbestehen der Aufnahmeprüfung, des Einstellungstests, des Eignungstests oder der polizeiärztlichen Untersuchung wegen Polizeidienstunfähigkeit.
  2. Modulprüfung, Klausur, mündliche Prüfung, Zwischenprüfung, Abschlussprüfung im Bachelorstudiengang Polizeivollzugsdienst (B.A.) nicht bestanden.

Kann man Widerspruch gegen eine nicht bestandene Polizeiprüfung einlegen?

Ja, wenn Sie einen Bescheid von der Hochschule der Polizei, der Polizeiakademie oder der Bundespolizeiakademie erhalten, in dem Ihnen z.B. mitgeteilt wird, dass Sie nicht polizeidiensttauglich sind oder dass Sie eine Polizeiprüfung nicht bestanden haben und damit möglicherweise auch den Bachelorstudiengang endgültig nicht bestanden haben, können Sie dagegen grundsätzlich Widerspruch einlegen. Der Widerspruch wird manchmal fälschlicherweise auch als Einspruch bezeichnet. Außerdem können Sie im Falle der Ablehnung des Widerspruchs anschließend Klage erheben.

Da die Polizeihochschule oder Polizeiakademie etc. Bewerbungs-, Auswahl- und Einstellungsverfahren, aber auch bei den Polizeiprüfungen während des Studiums Fehler machen, sollte man unbedingt Widerspruch einlegen, wenn man einen Nichtbestehensbescheid von der Polizei erhält.

So hat Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler erfolgreich Prüfungsanfechtungen gegen die Polizei durchgeführt und erreicht, dass z.B. der Bescheid über die Polizeidienstunfähigkeit nach der PDV 300 aufgehoben wurde und der Mandant durch den Polizeiarzt für polizeidienstfähig erklärt wurde oder ein anderer Mandant einen weiteren Wiederholungsversuch einer Prüfung erhielt und damit das Polizeistudium erfolgreich abschließen konnte.

Wird Widerspruch eingelegt, überprüft die Polizeibehörde das gesamte Verfahren noch einmal auf Verfahrensfehler, materielle Fehler etc.

Der Widerspruch muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides eingelegt werden.

Der Widerspruch sollte auch immer begründet werden, da nur so gewährleistet ist, dass die Prüfer, das Prüfungsamt, der Amtsarzt etc. die Prüfung, das Auswahlverfahren, die medizinischen Unterlagen nochmals einsehen und auf Rechtswidrigkeit/Rechtmäßigkeit überprüfen.

Eine ordnungsgemäße Begründung kann hier nur durch Akteneinsicht erreicht werden. Nur so können alle Verfahrensfehler und materiell-rechtlichen Fehler überprüft werden. Leider verweigern die Polizeibehörden häufig die vollständige Akteneinsicht. Insbesondere die PDV 300 wird regelmäßig als Verschlusssache eingestuft, unterliegt der Geheimhaltung und wird dem Beschuldigten nicht ausgehändigt.

Lediglich der Rechtsanwalt erhält die PDV 300 im Rahmen der Akteneinsicht.

Aufgrund dieses Umstandes und der Komplexität der Prüfungsanfechtung bei Polizeiprüfungen empfiehlt es sich, die Prüfungsanfechtung durch einen im Prüfungsrecht erfahrenen Rechtsanwalt durchführen zu lassen.

Zusammengefasst: Ja, Sie können gegen eine Polizeiprüfung Widerspruch einlegen.

Gerne führen wir für Sie den Widerspruch und das Widerspruchsverfahren gegen die nicht bestandenen Polizeiprüfungen durch.

Ist eine Klage gegen eine durchgefallene Polizeiprüfung möglich?

Sollte die Polizeihochschule, die Polizeiakademie oder die Bundespolizeiakademie den eingelegten Widerspruch zurückweisen, besteht die Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Dies ist mitunter erforderlich, wenn die Polizeibehörde die Rechtswidrigkeit nicht einsehen will, wie dies zuletzt bei einer Landespolizeibehörde der Fall war. Hier war eine Klage notwendig, damit die Rechtswidrigkeit des polizeilichen Handelns festgestellt werden konnte und die Polizei ihre rechtswidrige Entscheidung im gerichtlichen Verfahren zurücknahm.

Darüber hinaus kann es manchmal notwendig sein, Beschwerde, Berufung und Eilverfahren einzulegen.

Dr. Winkler ist bekannt unter anderem aus:

Rechtsanwalt

Dr. Felix N. Winkler
Hohenzollernring 38-40
50672 Köln

 
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