Das Wichtigste in Kürze
- Sie haben die praktische Prüfung nicht bestanden - was kann man tun?
- Widerspruch gegen die nicht bestandene Praktische Prüfung einlegen
- Klage: Wird der Widerspruch abgelehnt, dann kann man dagegen Klage beim Verwaltungsgericht einlegen
- Eilantrag: Mit einem Eilantrag, Eilverfahren kann grundsätzlich die Zulassung zu einer weiteren Prüfung erlangt werden
- Beschwerde und Berufung: Lehnt das Gericht die Klage oder den Eilantrag ab, kann dagegen Berufung oder Beschwerde eingelegt werden
Praktische Prüfung nicht bestanden – was kann man tun?
In vielen Ausbildungen, Fortbildungen und dem Studium muss man für einen erfolgreichen Abschluss eine praktische Prüfung absolvieren. Insbesondere bei den Industrie- und Handelskammern – IHK – und den Handwerkskammern – HWK – sowie den Ausbildungsberufen (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Pflegebereich) sind diese praktischen Prüfungen oftmals schwierig und anspruchsvoll, sodass diese praktischen Prüfungen schnell mal „nicht bestanden“ werden – dann helfen wir Ihnen gerne als Ihr praktische Prüfung nicht bestanden Anwalt – Widerspruch, Klage. Allerdings sind diese Bewertungen mit „nicht bestanden“ nicht immer rechtmäßig, weil z.B.
- die Prüfung verfahrensfehlerhaft und damit rechtswidrig ist oder
- sich die Prüferinnen und Prüfer rechtswidrig verhalten oder
- die Prüfer etwas als falsch bewertet haben, was jedoch richtig war und nicht als falsch hätte bewertet werden dürfen.
Da das Bestehen der praktischen Prüfung nach vielen Prüfungsordnungen z.B. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV), Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ErgThAPrV), Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO), Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen und Prüfungen nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO), zwingend Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung, der Fortbildung oder des Studium ist, kommt der praktischen Prüfung einer besonderen Bedeutung zu.
Wenn Sie bei der praktischen Prüfung durchfallen und die praktische Prüfung nicht bestanden wird, dann bekommen Sie von den Prüfern, dem Prüfungsausschuss oder der Prüfungsbehörde einen Bescheid über das Nichtbestehen (manchmal wird einem das Ergebnis auch mündliche, per E-Mail oder in einem Online Portal mitgeteilt). Dann stellt sich die Frage: Praktische Prüfung nicht bestanden – was kann man tun? Sie können Widerspruch gegen die nicht bestandene praktische Prüfung einlegen.
Kann man Widerspruch gegen die nicht bestandene praktische Prüfung einlegen?
Gegen das Nichtbestehen der praktischen Prüfung können Sie grundsätzlich Widerspruch einlegen.
Dabei ist der Widerspruch (wird oftmals fälschlicherweise auch als Einspruch bezeichnet) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses über die nicht bestandene Prüfung bei der Prüfungsbehörde (z.B. Prüfungsausschuss), die den Nichtbestandenbescheid erlassen hat, einzulegen. Dies ergibt sich regelmäßig aus der Rechtsbehelfsbelehrung/Rechtsmittelbelehrung, welche sich auf dem Nichtbestandenbescheid befindet. Wurde das Ergebnis nur mündlich oder per E-Mail oder jedenfalls ohne Rechtsbehelfsbelehrung/Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt, dann kann man grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Ergebnisses Widerspruch einlegen.
Der Widerspruch sollte immer begründet sein, damit die Prüfungsbehörde sich auch tatsächlich mit dem Widerspruch auseinandersetzt und diese nicht einfach als unbegründet ablehnt.
Um eine ordnungsgemäße Begründung anfertigen zu können, ist eine Akteneinsicht unverzichtbar. Denn nur bei einer Akteneinsicht lassen sich die
- Verfahrensfehler
- materiell-rechtlichen Fehler
- sonstigen Mängel der Prüfung usw.
erkennen und ordnungsgemäß darlegen.
Leider erhält regelmäßig nur der Anwalt vollständige Akteneinsicht, d.h. er erhält die vollständigen Prüfungsunterlagen (Protokolle usw. ) in Kopie oder im Original übersandt. Der Prüfling selbst erhält regelmäßig nur eine beschränkte Akteneinsicht vor Ort von 20 bis 30 Minuten und darf weder Fotos von den Akten anfertigen, noch bekommt er Kopien von den Akten. Ohne diese lässt sich aber eine Prüfung nicht vollständig auf die Rechtswidrigkeit überprüfen. Es ist daher leider oftmals unumgänglich, dass der Anwalt Akteneinsicht beantragt.
Gerne führen wir für Sie den Widerspruch und das Widerspruchsverfahren gegen die nicht bestandene praktische Prüfung durch. Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler ist auf das Prüfungsrecht spezialisiert und führt seit Jahren erfolgreich Prüfungsanfechtungen durch.
Kann ich gegen die praktische Prüfung klagen?
Ja, sollte der Widerspruch nach Durchführung des Widerspruchverfahrens von der Prüfungsbehörde (Prüfungsausschuss, Uni, IHK, HWK usw.) abgelehnt werden, dann können Sie dagegen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheids Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einlegen.
Darüber hinaus besteht im Einzelfall die Möglichkeit gegebenenfalls noch eine Beschwerde, Berufung und Eilverfahren einzulegen.
Unsere Spezialisierung und Erfahrung als Praktische Prüfung nicht bestanden Anwalt – Ihr Vorteil!
Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von deutschlandweit erfolgreich geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise und Spezialisierung im Prüfungsrecht. Wir vertreten Sie gerne deutschlandweit. Aufgrund des Sitzes unserer Kanzlei in Köln und der örtlichen Nähe zu einer Vielzahl von großen und bekannten Hochschulen und Universitäten sowie Städten u.a. Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Aachen, Krefeld, Oberhausen, Hagen, Hamm, Mülheim an der Ruhr, Leverkusen, Solingen, Herne, Neuss, Paderborn, Bottrop, Recklinghausen, Remscheid, Bergisch Gladbach, Moers, Siegen, Witten, erfolgt der größte Anteil der von uns durchgeführten Prüfungsanfechtungen in Nordrhein-Westfalen. Wenn Sie die Praktische Prüfung nicht bestanden habe und sich fragen, was kann man tun? Dann fragen Sie uns. Wir sind Ihr praktische Prüfung nicht bestanden Anwalt – Widerspruch, Klage.
Wenn Sie Fragen zur Prüfungsanfechtung einer praktischen Prüfung haben, dann sprechen Sie uns gerne an. Rechtsanwalt Dr. Winkler ist auf Prüfungsrecht spezialisiert. Wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen Ihre rechtlichen Interessen geltend zu machen.