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Technische Hochschule Köln – TH Köln

Das Wichtigste in Kürze - TH Köln
  • Was kann man tun, wenn man eine Prüfung an der TH Köln nicht bestanden hat?
  • Widerspruch: Gegen das Nichtbestehen einer Prüfung kann man Widerspruch einlegen, also wenn Sie z.B. vom Prüfungsausschuss oder Prüfungsamt einen Nichtbestandenbescheid oder über das Online Prüfungsportal eine Mitteilung über das Nichtbestehen erhalten haben
  • Klage: Wird der Widerspruch zurückgewiesen, so kann man dagegen vor dem Verwaltungsgericht Klage einlegen
  • Eilantrag und Eilverfahren: Teilweise ist zudem ein Eilantrag und Eilverfahren erforderlich, damit Sie weiter studieren oder an Prüfungen teilnehmen dürfen
  • Berufung und Beschwerde: Gegen eine abweisende Klage oder einen abweisenden Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Berufung oder Beschwerde eingelegt werden

Technische Hochschule Köln – TH Köln Prüfung nicht bestanden – was nun?

Wenn Sie an der Technischen Hochschule Köln TH Köln (www.th-koeln.de) einen Bachelorstudiengang oder Masterstudiengang studieren, müssen Sie alle entsprechenden in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Prüfungen erfolgreich bestehen, um den Bachelorabschluss oder Masterabschluss zu erhalten. Wenn Sie an der Technischen Hochschule Köln, TH Köln eine Prüfung letztmalig nicht bestehen (Thema: Technische Hochschule Köln TH Köln Prüfung nicht bestanden), dann führt das zum endgültigen Nichtbestehen des Bachelorstudiums oder Masterstudium – dann helfen wir Ihnen als TH Köln Prüfung nicht bestanden AnwaltWiderspruch Klage. Zu den zu absolvierenden Prüfungen zählen unter anderem Klausuren, mündliche Prüfungen, schriftliche Prüfungen, Modulprüfung, Bachelorarbeit, Masterarbeit.

Wenn Sie eine Prüfung an der Technischen Hochschule Köln TH Köln nicht bestanden haben, erhalten Sie die Mitteilung der Note und des Nichtbestehens regelmäßig über das Online Portal Prüfungs- und Studierendenservice Online (PSSO). Wenn Sie eine Prüfung letztmalig nicht bestanden haben und damit auch den Bachelorstudiengang oder Masterstudiengang endgültig nicht bestanden haben, erhalten Sie über das Nichtbestehen regelmäßig zusätzlich einen schriftlichen Bescheid.

Gegen die nicht bestandene Prüfung und den Bescheid über das Nichtbestehen können Sie dann Widerspruch und Klage einlegen.

Hinweis: Bei Prüfungen werden oftmals Fehler von der Technischen Hochschule Köln TH Köln, den Prüfern oder dem Prüfungsausschuss gemacht. Es ist daher immer anzuraten Widerspruch gegen die nicht bestandene Prüfung einzulegen. Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler hat bereits viele Prüfungen erfolgreich angefochten.

Kann man gegen eine nicht bestandene Prüfung der TH Köln Widerspruch einlegen?

Ja, gegen eine nicht bestanden Prüfung der TH Köln kann man Widerspruch einlegen.

Wenn Sie eine Prüfung, z.B. mündliche Prüfung, schriftliche Prüfung, Klausur, Modul, Bachelorarbeit BA, Masterarbeit MA, an der Technischen Hochschule Köln – TH Köln – nicht bestanden haben, erhalten Sie von dem Prüfungsausschuss oder Prüfungsamt eine Mitteilung über das Nichtbestehen über das Online Prüfungsportal bzw. wenn Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, erhalten Sie zusätzlich einen schriftlichen Bescheid.

Der Bescheid beinhaltet regelmäßig eine Rechtsbehelfsbelehrung, dass Sie gegen den Bescheid und das Nichtbestehen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen können.

Sollten Sie von der TH Köln keinen schriftlichen Bescheid bekommen haben, sondern Ihnen das Nichtbestehen der Prüfung nur per E-Mail oder über ein Onlineportal ohne Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt worden sein, dann haben Sie ein Jahr Zeit den Widerspruch (wird oftmals fälschlicherweise auch als Einspruch bezeichnet) einzulegen. Insofern ist es immer wichtig auf die Art und Weise der Mitteilung und die Rechtsbehelfsbelehrung bzw. Rechtmittelbelehrung zu achten.

Der Widerspruch sollte unbedingt begründet werden. Sonst besteht die Gefahr, dass die Technische Hochschule Köln den Widerspruch als unbegründet ablehnt.

Um den Widerspruch ordnungsgemäß begründen zu können, muss man zuvor Akteneinsicht nehmen. Denn nur durch die Akteneinsicht lässt sich die Prüfung vollständig auf Verfahrensfehler, materiell-rechtliche Fehler, Rücktritt von der Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit oder sonstige Fehler der TH Köln, den Prüfern oder des Prüfungsausschusses überprüfen. Da leider oftmals nicht der Student, die Studentin oder Prüfling, sondern nur der Anwalt vollumfänglich Akteneinsicht und Kopien der Prüfungsunterlagen und der Protokolle erhält, kann eine ordnungsgemäße Prüfungsanfechtung regelmäßig leider nur durch einen Anwalt erfolgen.

Gerne führen wir für Sie den Widerspruch und das Widerspruchsverfahren gegen die nicht bestandene Prüfung durch.

Kann man gegen eine durchgefallenen Prüfung der TH Köln Klage einlegen?

Ja, wenn man Widerspruch beim Prüfungsausschuss bzw. der Technischen Hochschule eingelegt hat und der Widerspruch mit einem Widerspruchsbescheid abgelehnt wird, dann kann man gegen das Nichtbestehen bzw. den Nichtbestandenbescheid und Widerspruchsbescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.

Darüber hinaus kann man gegebenenfalls noch eine Beschwerde, Berufung und Eilverfahren einlegen.

Studiengänge an der Technischen Hochschule Köln, TH Köln

Derzeit bietet die Technische Hochschule u.a. folgende Studiengänge an:

3D Animation for Film & Games, Allgemeiner Maschinenbau, Angewandte Chemie, Architektur Automation & IT, Automotive Engineering, Banking and Finance, Bauingenieurwesen, Betriebswirtschaftslehre, Bibliothek und digitale Kommunikation, Bibliotheks- und Informationswissenschaft, Communication Systems and Networks, Data and Information Science, Digital Games, Digital Sciences, Elektrotechnik, Energie- und Gebäudetechnik, Erneuerbare Energien, Fahrzeugtechnik, Green Building Engineering, Handlungsorientierte Medienpädagogik – Spielerische Ansätze in der Jugendmedienarbeit, Informatik, Insurance Management, Integrated Water Resources Management, International Business, Internationales Management und Interkulturelle Kommunikation, IT-Management (Informatik), Kindheitspädagogik und Familienbildung, Konservierung und Restaurierung von Kunst und Kulturgut, Logistik, Markt- und Medienforschung, Marktorientierte Unternehmensführung, Maschinenbau, Mechatronik, Medieninformatik, Medienrecht und Medienwirtschaft, Medientechnologie, Mehrsprachige Kommunikation, Online-Redaktion, Pädagogik und Management in der Sozialen Arbeit, Pharmazeutische Chemie, Produktdesign und Prozessentwicklung, Produktion und Logistik (Wirtschaftsingenieurwesen), Renewable Energy Management, Rettungsingenieurwesen, Soziale Arbeit, Städtebau NRW, Steuerrecht und Steuerlehre, Technische Informatik, Versicherungsrecht, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsprüfung, Steuern, Recht und Finanzen, Wirtschaftsrecht.

Unsere Spezialisierung und Erfahrung als TH Köln Prüfung nicht bestanden Anwalt – Ihr Vorteil!

Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von deutschlandweit erfolgreich geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im Prüfungsrecht. Wir vertreten Sie gerne deutschlandweit. Aufgrund des Sitzes unserer Kanzlei in Köln und der örtlichen Nähe zu einer Vielzahl von großen und bekannten Hochschulen und Universitäten sowie Städten u.a. Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Aachen, Krefeld, Oberhausen, Hagen, Hamm, Mülheim an der Ruhr, Leverkusen, Solingen, Herne, Neuss, Paderborn, Bottrop, Recklinghausen, Remscheid, Bergisch Gladbach, Moers, Siegen, Witten, erfolgt der größte Anteil der von uns durchgeführten Prüfungsanfechtungen in Nordrhein-Westfalen.

Sie haben Fragen zur Prüfungsanfechtung einer nicht bestandenen Prüfung an der Technischen Hochschule Köln TH Köln? Dann sprechen Sie uns gerne an. Rechtsanwalt Dr. Winkler ist auf Prüfungsrecht spezialisiert. Wir sind Ihr Technische Hochschule TH Prüfung nicht bestanden Anwalt Dr. Winkler Köln und beraten Sie umfassend und helfen Ihnen Ihre rechtlichen Interessen geltend zu machen.

Dr. Winkler ist bekannt unter anderem aus:

Rechtsanwalt

Dr. Felix N. Winkler
Hohenzollernring 38-40
50672 Köln

 
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