Das Wichtigste in Kürze
- Was kann man machen, wenn man an der Technischen Hochschule TH eine Prüfung nicht bestanden hat?
- Widerspruch beim Prüfungsausschuss, Prüfungsamt einlegen?
- Widerspruchsbescheid abgelehnt? So kann dagegen Klage eingelegt werden.
- Eilantrag und Eilverfahren
- Berufung und Beschwerde
Was tun, wenn man die TH Prüfung (Technische Hochschule) nicht bestanden hat?
Sie studieren an der Technischen Hochschule TH mit dem Ziel einen Bachelorabschluss oder Masterabschluss zu erlangen.
Um dieses Ziel zu erreichen müssen Sie eine Vielzahl von Prüfungen, z.B. mündliche Prüfung, schriftliche Prüfung, Klausur, Modulprüfung, Bachelorarbeit, Masterarbeit, erfolgreich bestehen. An der Technischen Hochschule liegt der Schwerpunkt der Ausbildung und Prüfungen dabei regelmäßig in dem Bereich Ingenieurwissenschaften und Naturwissenschaften. Wenn Sie an der Technischen Hochschule TH eine Prüfung nicht bestanden haben, dann kann dies unter Umständen nicht nur zum nicht bestehen der einzelnen Prüfung führen, sondern auch zum endgültigen Nichtbestehen des Bachelorstudiengangs oder Masterstudiengangs.
Wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben sollten, kann man dagegen Widerspruch einlegen.
In Deutschland gibt es derzeit u.a. folgende Technische Hochschulen, bei denen gegen eine nicht bestandene Prüfung Widerspruch eingelegt werden kann:
- RWTH Aachen (www.rwth-aachen.de)
- Technische Hochschule Wildau (www.th-wildau.de)
- Technische Hochschule Mittelhessen (www.thm.de)
- Technische Hochschule Deggendorf (www.th-deg.de)
- Technische Hochschule Ingolstadt (www.thi.de)
- Technische Hochschule Nürnberg (www.th-nuernberg.de)
- Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg (www.oth-regensburg.de)
- Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden (www.oth-aw.de)
- Technische Hochschule Köln (www.th-koeln.de)
- Technische Hochschule Brandenburg (www.th-brandenburg.de)
- Technische Hochschule Bingen (www.th-bingen.de)
- Technische Hochschule Lübeck (www.th-luebeck.de)
- Technische Hochschule Rosenheim (www.th-rosenheim.de)
- Technische Hochschule Ulm (www.studium.hs-ulm.de)
- Technische Hochschule Aschaffenburg (www.th-ab.de)
- Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe (www.th-owl.de)
Hinweis: Technische Hochschulen führen Prüfungen oftmals fehlerhaft durch, sodass es sich lohnt gegen eine nicht bestandene Prüfung immer Widerspruch einzulegen. Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler hat bereits viele Prüfungen erfolgreich angefochten.
Kann man Widerspruch gegen nicht bestandene TH Prüfung einlegen?
Ja, gegen eine Prüfung der Technischen Hochschule, welche Sie nicht bestanden haben, können Sie Widerspruch einlegen.
Wenn Sie an einer TH durch eine Prüfung gefallen sind, also dies nicht bestanden haben, dann bekommen sie von der Technischen Hochschule TH über das Nichtbestehen der Prüfung, z.B. Klausur, Modulprüfung, mündliche Prüfung, Bachelorarbeit oder Masterarbeit, eine Mitteilung. Diese Mitteilung erfolgt grundsätzlich durch die Eintragung in ein Online-Portal. In den Fällen des endgültigen Nichtbestehens erhalten Sie regelmäßig einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Gegen die nicht bestandene Prüfung bzw. den Bescheid über das Nichtbestehen können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgeben Widerspruch einlegen. Dies folgt regelmäßig aus der Rechtsbehelfsbelehrung/Rechtsmittelbelehrung am Ende des Bescheids oder im Online-Portal.
Fehlt eine solche Belehrung, dann hätte man grundsätzlich ein Jahr Zeit Widerspruch (wird oftmals fälschlicherweise auch als Einspruch bezeichnet) einzulegen.
Der Widerspruch sollte immer begründet werden, denn ohne eine Begründung lehnt die Technische Hochschule bzw. die Prüfer und der Prüfungsausschuss den Widerspruch regelmäßig als unbegründet ab.
Für eine ordnungsgemäße Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Prüfung und Begründung des Widerspruchs ist eine Akteneinsicht erforderlich. Leider verweigern Technische Hochschulen den Prüflingen, dem Student, der Studentin oftmals eine umfassende Akteneinsicht und gewähren z.B. nur eine Akteneinsicht von ein paar Minuten vor Ort, ohne Kopien zu ermöglichen. Dies ist keine ordnungsgemäße Akteneinsicht, da sich die Verfahrensfehler, materiell-rechtliche Fehler, Fehler hinsichtlich des Rücktritts wegen Prüfungsunfähigkeit oder sonstige Fehler, grundsätzlich nur erfassen lassen, wenn man vollständig die Akten, Protokolle usw. in Kopie übersandt bekommt und diese prüfen kann. Der Anwalt bekommt demgegenüber vollständig Akteneinsicht und kann daher das ganze Verfahren auf Fehler überprüfen.
Prüfung nicht bestanden und Klage einlegen?
Wenn man bei der Technischen Hochschule Widerspruch eingelegt hat, kann es sein, dass diese den Widerspruch zurückweist und einen entsprechenden Widerspruchsbescheid übersendet. Gegen diesen Widerspruchsbescheid und das Nichtbestehen der Prüfung kann man dann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht einlegen.
Das Verwaltungsgericht überprüft dann die nicht bestandene Prüfung auf alle vorgetragenen Fehler u.a. Verfahrensfehler, materiell-rechtliche Fehler, Prüfungsunfähigkeit usw. Anschließend kann es z.B. den Bescheid über das Nichtbestehen aufheben und eine Wiederholung der Prüfung, Neubewertung oder Verbesserung der Note anordnen.
Unter Umständen kann es erforderlich sein zusätzlich noch eine Beschwerde, Berufung und Eilverfahren einzulegen.