Leistungen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Winkler im Schulrecht in NRW
- Schulpflicht, Zurückstellung von der Schulpflicht, Ruhen der Schulpflicht
- Einschulung - Anspruch auf Grundschulplatz
- Schulplatzklage Grundschule – Widerspruch, Klage Eilantrag bei Ablehnung
- Ablehnung der Aufnahme in die 5 Klasse der Gesamtschule, Gymnasium, Realschule
- Schulplatzklage Gymnasium, Gesamtschule, Realschule – Widerspruch, Klage, Eilverfahren bei Ablehnung
- Versetzung, Nichtversetzung
- Schulwechsel
- Schulformwechsel und Schulstufenwechsel
- Sonderpädagogischer Förderbedarf – das AO-SF Verfahren
- Schulische Ordnungsmaßnahmen und erzieherische Einwirkungen
- Anfechtung von Abschlüssen und Prüfungen
- Anfechtung von Noten und Zeugnissen
- Hausverbot für Eltern
- Mobbing
- Hochbegabung
- Lese-Rechtschreibschwäche
- Internet – WhatsApp/Instagram/Facebook/YouTube/Tiktok (Cybermobbing)
- Nachteilsausgleich
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Winkler für Schulrecht in Nordrhein-Westfalen
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Winkler aus Köln ist auf Schulrecht spezialisiert und hilft Ihnen sehr gerne bei Fragen zum Schulrecht in NRW. Kontaktieren Sie uns gerne.
Im Folgenden werden wir Sie in das Thema Schulrecht einführen.
Einführung ins Schulrecht – Allgemeines und Besonderheiten
Schüler haben in der Schule Rechte und Pflichten. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus den Schulgesetzen und Rechtsverordnungen – jedes Bundesland hat ein eigenes Schulgesetz und eigene hierzu erlassene Verordnungen. In Nordrhein-Westfalen sind die grundlegenden Bestimmungen in dem Schulgesetz NRW und den Ausbildungsverordnungen für die Grundschule (AO-GS), der Sekundarstufe I (APO-S I), der Sekundarstufe II (APO-GOSt) und dem sonderpädagogischen Förderbedarf (AO-SF) aufgeführt. Dieser ganze Bereich lässt sich dem Schulrecht zuordnen.
Aufgrund der Vielzahl der gesetzlichen Regelungen und der materiellen und prozessualen Besonderheiten stellt sich das Schulrecht für die Eltern, Schüler, aber auch für die Lehrer und Schulaufsicht, oftmals als eine undurchsichtige und unverständliche Materie dar. Dies führt oftmals dazu, dass schulrechtliche Entscheidungen gegenüber einer Schülerin/einem Schüler getroffen werden, die mit dem Schulrecht nicht vereinbar, also rechtswidrig sind. Diese Entscheidungen werden in der Regel von den Eltern und Schülern akzeptiert, da sie mit pädagogischen oder sonderpädagogischen Erwägungen oder einer entsprechenden Notwendigkeit für die Schülerin/den Schüler begründet werden und damit den Anschein der Rechtmäßigkeit erzeugen.
Soweit darf und muss es jedoch nicht kommen. Bedeutsame Entscheidungen die Ihre Kinder (u.a. keinen Schulplatz für die 1 Klasse oder 5 Klasse an der gewünschten Grundschule, Gymnasium, Gesamtschule oder Realschule erhalten, sondern einen Ablehnungsbescheid der Schule bekommen, Versetzung, Ordnungsmaßnahmen nach § 53 SchulG NRW – Klassenkonferenz -, erzieherische Einwirkungen, Ausschluss vom Unterricht, AO-SF-Verfahren, Kurzbeschulung, ungerechtfertigte Benotungen, fehlerhafte Prüfungen) oder Sie (u.a. Hausverbot) betreffen, sollten immer einer professionellen und qualifizierten rechtlichen Kontrolle unterzogen werden. So können rechtswidrige Entscheidungen, die möglicherweise die Schullaufbahn und damit den Bildungsweg Ihrer Kinder negativ beeinflussen, außergerichtlich oder gerichtlich angegriffen und aufgehoben bzw. verhindert werden.
Wir helfen Ihnen bei allen Schulrechtsfragen und vertreten Sie sehr gerne in allen wichtigen und wesentlichen Bereichen des Schulrechts u.a.
- Schulpflicht / Zurückstellung von der Schulpflicht / Ruhen der Schulpflicht
- Einschulung / Anspruch auf Grundschulplatz
- Schulplatzklage Grundschule – Widerspruch und Klage bei Ablehnung von der Wunschschule
- Ablehnung der Aufnahme in die 5 Klasse der Gesamtschule und des Gymnasiums (Sekundarstufe I)
- Schulplatzklage Gymnasium, Gesamtschule, Realschule – Widerspruch, Klage bei Ablehnung von Wunschschule
- Versetzung / Nichtversetzung
- Schulwechsel
- Schulformwechsel und Schulstufenwechsel
- Sonderpädagogischer Förderbedarf – das AO-SF Verfahren
- Schulische Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmittel
- Anfechtung von Abschlüssen / Prüfungen
- Anfechtung von Noten / Zeugnissen
- Hausverbot für Eltern
- Mobbing
- Hochbegabung
- Lese-Rechtschreibschwäche
- Internet – WhatsApp/Kik Messenger/Instagram/Facebook/YouTube (Cybermobbing), Sexting, Happy slapping
- Nachteilsausgleich
Aber auch andere Entscheidungen der Lehrer, die nicht unmittelbar die Schullaufbahn Ihrer Kinder betreffen, aber in die Kategorie: „Was Lehrer nicht dürfen“ fallen, sollten im Zweifel von einem Anwalt für Schulrecht/Schulanwalt überprüft werden. Dies umfasst z.B. die Fragen, ob eine Lehrerin oder ein Lehrer einem Schülers oder einer Schülerin das Handy wegnehmen darf, muss das Handy nach dem Unterricht wieder zurückgegeben werden, darf die Lehrerin oder der Lehrer das Handy durchsuchen, darf eine Lehrerin oder ein Lehrer das Attest eines Schülers oder einer Schülerin nicht annehmen, dürfen Lehrer einen Rucksack durchsuchen usw.
Als Anwalt für Schulrecht in NRW helfen Ihnen sehr gerne weiter. Unabhängig davon, ob Sie Probleme oder Fragen im Schulrecht zu Bereichen, die nicht unmittelbar die Schullaufbahn betreffen, wie z.B. Handy weggenommen, oder zu wesentlichen Bereichen im Schulrecht haben, zu denen insbeondere zählen: die Schulpflicht und die Zurückstellung von der Schulpflicht, die Einschulung, der Anspruch auf den Schulplatz der gewünschten Grundschule oder der Sekundarstufe I, die Versetzung und Nichtversetzung, der Schulwechsel, Schulformwechsel und Schulstufenwechsel, der sonderpädagogische Förderbedarf – das AO-SF Verfahren –, die schulischen Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmittel, die Anfechtung von Abschlüssen und Prüfungen, die Anfechtung von Noten und Zeugnissen, Mobbing, Hochbegabung, die Lese-Rechtschreibschwäche, das Internet – WhatsApp, Kik-Messenger, Instagram, Facebook, YouTube (Cybermobbing), Sexting, Happy slapping – und der Nachteilsausgleich.
Hinsichtlich des Schulrechts ist, wie oben bereits angesprochen, zu beachten, dass es in den Bundesländern unterschiedliche Schulgesetze und Verordnungen usw. gibt:
- Baden-Württemberg: Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG)
- Bayern: Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Berlin: Schulgesetz für das Land Berlin (Schulgesetz – SchulG)
- Brandenburg: Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG)
- Bremen: Bremisches Schulgesetz (BremSchulG)
- Hamburg: Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)
- Hessen: Hessisches Schulgesetz (HSchG)
- Mecklenburg-Vorpommern: Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz – SchulG M-V)
- Niedersachsen: Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
- Nordrhein-Westfalen: Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG)
- Rheinland-Pfalz: Schulgesetz Rheinland-Pfalz (SchulG)
- Saarland: Gesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz SchoG)
- Sachsen: Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Schulgesetz – SächsSchulG)
- Sachsen-Anhalt: Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA)
- Schleswig-Holstein: Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz – SchulG)
- Thüringen: Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
Unsere Spezialisierung – Ihr Vorteil!
Als eine auf Schulrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei wissen wir, dass aufgrund der Komplexität sowie der formellen und materiellen Besonderheiten des Schulrechts der Erfolg im schulrechtlichen Mandat nur über eine individuell ausgerichtete Strategie und eine umfassende Sichtweise erfolgen kann. Aufgrund langjähriger Erfahrungen und einer Vielzahl von geführten Verfahren, verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise im Schulrecht. So war Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler auch bereits zu Gast im Studio bei Stern TV und wurde dort zu schulrechtlichen Fragen interviewt – u.a. was Lehrer nicht dürfen.
Aufgrund des Sitzes unserer Kanzlei in Köln sind wir spezialisiert auf das Schulrecht in Nordrhein-Westfalen und vertreten Sie gerne in allen Städten und Gemeinden in NRW u.a. Köln, Rösrath, Troisdorf, Niederkassel, Wesseling, Brühl, Hürth, Düren, Jülich, Eschweiler, Frechen, Pulheim, Dormagen, Monheim, Erftstadt, Euskirchen, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischen Kreis, Eifel, Kerpen, Bergheim, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Aachen, Krefeld, Oberhausen, Hagen, Hamm, Mülheim an der Ruhr, Leverkusen, Solingen, Herne, Neuss, Paderborn, Bottrop, Recklinghausen, Remscheid, Bergisch Gladbach, Moers, Siegen, Witten usw. Wir sind als Anwalt Schulrecht NRW oder Anwalt Schulrecht Köln zu finden.
In Köln vertreten wir Sie gerne in allen Stadtteilen: Altstadt-Nord, Altstadt-Süd, Neustadt-Nord, Neustadt-Süd, Bayenthal, Bickendorf, Bilderstöckchen, Blumenberg, Bocklemünd/Mengenich, Braunsfeld, Brück, Buchforst, Buchheim, Chorweiler, Dellbrück, Deutz, Dünnwald, Ehrenfeld, Eil, Elsdorf, Ensen, Esch/Auweiler, Finkenberg, Flittard, Fühlingen, Godorf , Gremberghoven, Grengel, Hahnwald, Heimersdorf, Höhenberg, Höhenhaus, Holweide, Humboldt/Gremberg, Immendorf, Junkersdorf, Kalk, Klettenberg, Langel, Libur, Lind, Lindenthal, Lindweiler, Longerich, Lövenich, Marienburg, Mauenheim, Merheim, Merkenich, Meschenich, Mülheim, Müngersdorf, Neubrück, Neuehrenfeld, Niehl, Nippes, Ossendorf, Ostheim, Pesch, Poll, Porz, Raderberg, Raderthal, Rath/Heumar, Riehl, Rodenkirchen, Roggendorf/Thenhoven, Rondorf, Seeberg, Stammheim, Sülz, Sürth, Urbach, Vingst, Vogelsang, Volkhoven/Weiler, Wahn, Wahnheide, Weiden, Weidenpesch, Weiß, Westhoven, Widdersdorf, Worringen, Zollstock, Zündorf.
Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler ist spezialisiert auf Schulrecht. Wir freuen uns auf Sie.